Standortegesetz schafft schlanke, leistungsfähige und moderne Verwaltung in ganz Sachsen
Zur heutigen 2. Lesung des “Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz)” erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
“Mit der Standortkonzeption für alle Behördenstandorte wird erstmals nicht nur für eine Legislaturperiode geplant, sondern bis zum Jahr 2020: Angesichts des auslaufenden Solidarpakts II, des Abschmelzens von EU-Fördergeldern und des demographischen Wandels bauen wir die Struktur einer schlanken, leistungsfähigen und modernen Verwaltung.
Selbstverständlich wird die Umsetzung des Standortegesetzes zuerst Kosten verursachen. Dem stehen aber Einsparungen gegenüber, die sich bis 2021 auf insgesamt rund 842 Millionen Euro belaufen und danach auf jährlich rund 285 Millionen Euro. Das vorliegende Konzept erwirtschaftet somit in seiner Umsetzung bereits seine Kosten.
Unser Ziel, dass sich die Verwaltung nicht aus der Fläche zurückzieht, haben wir trotz aller anhaltenden Unkenrufe erreicht. Auch wenn es weiterhin gern behauptet wird: Nein, der Landgerichtsstandort in Bautzen wird nicht geschlossen. Lediglich ein eigenständiges Gerichtspräsidium wird es am Standort Bautzen nicht mehr geben; eine einheitliche Große Strafkammer, die für Mord und Totschlag zuständig ist, nur noch für den gesamten Landgerichtsbezirk Görlitz.
Schon 2011 haben 400.000 Bürger ihre Steuererklärung online abgegeben, rückläufige Einwohnerzahlen und der steigende Altersdurchschnitt wirken sich auch auf die Anzahl der Steuerfälle aus. Deswegen müssen bei den Finanzämtern langfristig arbeitsfähige Strukturen geschaffen werden. Jeder Landkreis wird aber auch zukünftig ein Finanzamt haben.”




