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Aufnahmeantrag per Download oder hier gleich online die Mitgliedschaft bei der FDP beantragen. (Hinweise zur Beitragszahlung als Auszug der Beitragsordnung)

Hinweise zum Datenschutz

Die FDP verarbeitet die im Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der FDP erteilen. Es wird zugesichert, daß Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

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Sie können durch Ihr Engagement dazu beitragen, die FDP zu unterstützen. Denn die sächsische FDP wird weder durch spendierfreudige Gewerkschaften noch durch großzügige Konzerne unterstützt. Wir setzen auf die Kraft der Bürger in Sachsen, die sich zu Freiheit, Leistungsgerechtigkeit und Wettbewerb bekennen.

Sie können uns durch eine Einzelspende oder einen monatlichen Betrag im Rahmen unseres Partner2009 – Programms unterstützen. Vielen Dank für Ihr Engagement!

Sie entscheiden, wie Sie spenden – Online, per Bankeinzug oder Überweisung.
Spendenkonto: FDP Sachsen, Konto-Nr. 5363601, BLZ 870 700 24, Deutsche Bank

Steuerliche Behandlung von Spenden

Spenden natürlicher Personen an die FDP sind bis zu einer Obergrenze steuerlich absetzbar. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr. Bei Spenden bis zu 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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